Dr. Christoph von Laufenberg

Rechtsanwalt, München
cvonlaufenberg@lchb.com
+49.89.2555.2364


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Dr. Christoph von Laufenberg ist Counsel im Münchener Büro von Lieff Cabraser.

Er berät Mandanten aus verschiedenen Branchen in komplexen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten – gerichtlich, außergerichtlich und vor internationalen Schiedsgerichten. Seine Tätigkeit umfasst komplexe wirtschaftsrechtliche Prozessführung, Sammelklagen und Post-M&A Streitigkeiten. Er vertritt regelmäßig Mandanten in Schiedsverfahren nach verschiedenen Schiedsordnungen sowie vor Gerichten in ganz Deutschland.

Dr. von Laufenberg wurde von Best Lawyers und dem Handelsblatt für seine herausragende fachliche Exzellenz als „Ones to Watch“ ausgezeichnet (2021-2025). Er verfasst regelmäßig Artikel zu kartellrechtlichen, Compliance-, Wirtschaftskriminalitäts- und Vollstreckungsfragen, insbesondere mit Bezug zum US-amerikanischen Recht.

Vor seinem Eintritt bei Lieff Cabraser war Dr. von Laufenberg in einer anderen renommierten internationalen Anwaltskanzlei in München tätig. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Passau (Deutschland) und Gastwissenschaftler an der Universität Oxford (Großbritannien). Er promovierte mit einer Arbeit zum kartellrechtlichen Konzernhaftungsrecht.

Sprachen

• Deutsch
• Englisch
• Französisch
• Russisch

Tätigkeitsgebiete

• Komplexe wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten
• Schiedsverfahren
• Produkthaftung
• Massenverfahren

Ausbildung

Zweites juristisches Staatsexamen, München, 2018

Dissertation, Universität Passau, 2017

Erstes juristisches Staatsexamen, Universität Passau, 2014

Mitgliedschaften

DIS40 Initiative junger Schiedsrechter in Deutschland, Bonn

Competition Litigation Forum

Studienvereinigung Kartellrecht

Münchener Kartellrechtsforum

Publikationen und Beiträge

Autor, “Das neue Whistleblowing-Programm des DOJ“, CCZ 2024, 136

Autor, “DOJ verkündet umfassende „Safe Harbor“-Richtlinie für die Meldung von Rechtsverstößen im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen“, CCZ, 2023, 347

Autor, “DOJ macht Vorgaben zur Sicherung geschäftlicher elektronischer Kommunikation – SEC plant weitere Regulierung des Krypto-Markts“, CCZ 2023, 195

Autor, “DOJ schafft Anreize für mehr Selbstanzeigen, macht Vorgaben für die Ausgestaltung von Vergütungsstrukturen und fördert Gehaltsrückforderungen“, CCZ 2023, 110

Autor, “DOJ setzt neue Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Unternehmenskriminalität – Prämienausschüttung unter dem SEC Whistleblower-Programm erreicht im Jahr 2021 Rekordhoch“, CCZ 2022, 35

Autor, “Neuerungen durch den National Defense Authorization Act: Geldwäsche, Whistleblowing, Kryptowährungen und die Gewinnabschöpfungsbefugnis der SEC“, CCZ 2021, 143

Autor, “Lifehacks für Jurastudium und Examen“, C.H. Beck, April 2021

Autor, “Ein Jahr nach der Lexfox-Entscheidung des BGH – Legal Tech am Scheideweg?“ Legal Tribune Online, Dezember 2020

Autor, “Neuer Leitfaden zur Bewertung von Compliance Programmen – DOJ berücksichtigt ausländisches Recht“, CCZ 2020, 296

Autor, “Lektionen aus dem Houston Astros-Fall der Major League Baseball für die Unternehmenskultur“, CCZ 2020, 152

Autor, „„Lohnt“ sich Kartellrechts-Compliance für Unternehmen?“, CCZ 2019, 236

Autor, “Kartellrechtliche Konzernhaftung“, Duncker & Humblot, Januar 2018

Auszeichnungen

Best Lawyers und Handelsblatt „Ones to Watch“ für herausragende berufliche Leistungen (2021–2025)